Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Förderung
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Sie sind
- arbeitslos,
- von Arbeitslosigkeit bedroht und arbeitsuchend,
- ausbildungsuchend gemeldet oder
- erhalten Arbeitslosengeld II.
- Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft festgestellt.
- Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit oder das Jobcenter genehmigt.