Adresse
Nebenwohnung abmelden
Volltext
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Handlungsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und / oder Reisepass)
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Weiterführende Informationen
Hat jemand mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung.
Die übrigen Wohnungen sind Nebenwohnungen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.11.2015
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Die Nebenwohnung kann nicht bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden (§ 21 Absatz 4 BMG). Sie haben den Auszug aus der Nebenwohnung der Meldebehörde, die für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
Ansprechpunkt
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Die Nebenwohnung kann nicht bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde abgemeldet werden (§ 21 Absatz 4 BMG). Sie haben den Auszug aus der Nebenwohnung der Meldebehörde, die für Ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen. In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.
30.02 Bürgerservice
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
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(Kontakt mit dem Bürgerservice aufnehmen)
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(Kontakt zum Thema Briefwahl aufnehmen)
Ansprechpartner
Frau Claudia Grüttner
Tel.: | 03863 5454-326 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 030 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Juliane Krebs
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-327 |
Fax: | 03863 5454-103 |
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Raum: | 032 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Maik Wolpert (Ordnungsamt)
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03863 5454-310 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 012 |
Zuständig für :
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich aktivieren
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Elektronischer Identitätsnachweis: Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
- Wohnsitz für Binnenschiffer und Seeleute abmelden
- Elektronischer Identitätsnachweis: Sperrung
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Personalausweis wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
- Reisepass als vorläufigen Reisepass beantragen
- Personalausweis als vorläufigen Personalausweis beantragen
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Ausweispflicht
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
- Personalausweis abholen
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Reisepass beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Fingerabdrücke speichern
- unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
- Reisepass wegen Namensänderung bei Heirat/Scheidung oder Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: nachträglich deaktivieren
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Einfache Melderegisterauskunft beantragen
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Hauptwohnung abmelden
- Wohnung anmelden
- Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Amtliche Meldebestätigung ausstellen
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Personalausweis beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: PIN ändern
- Personalausweis: Adressänderung beantragen
- Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Elektronischer Identitätsnachweis: Entsperrung
- Nebenwohnung abmelden
- Fundsache Status abfragen
- Personalausweis Statusabfrage
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Personalausweis wegen Namensänderung nach Scheidung beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
- Meldepflicht in Beherbergungsstätten - Pflichten des Beherbergungsbetriebes
- Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren
- Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig deaktivieren
- Reisepass: Verlust anzeigen
- Führungszeugnis beantragen
- Änderung der Hauptwohnung melden
- Elektronischer Identitätsnachweis: Signaturzertifikate speichern
- Reisepass: Änderung beantragen
- Reisepass im Express-Verfahren beantragen
Frau Paula-Marie Schieritz
Position: Sachbearbeiter/in
Tel.: | 03863 5454-324 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 036 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Regina Schultz
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-328 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 037 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Anke Weiß
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-335 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 031 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Dominik Kull
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | 03863 5454-325 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 035 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Caroline Dehl
Position: Sachbearbeiter/in
Terminvergabe Bürgerservice & Empfang
Tel.: | 03863 5454-344 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 040 |
Frau Daniela Dauck
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | 03863 5454-336 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 015 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.