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Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
Volltext
Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Diese haben Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit mit sich zu führen und den Beauftragten der örtlich zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Sie als Arbeitgeber müssen den in Ihrem Betrieb Beschäftigten, die ohne Ihre Anwesenheit direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort als Sie selbst tätig sind, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte aushändigen.
Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.
Handlungsgrundlage(n)
- § 55 Gewerbeordnung (GewO)
- Gewerbekostenverordnung - GewKostVO M-V
- § 11 Gewerbeordnung (GewO) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GewKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (nur bei Feilbieten von Lebensmitteln mit Ausnahme von Obst und Gemüse)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gebührenrahmen für die Erteilung der Reisegewerbekarte: 64,00 - 414,00 EUR
Verfahrensablauf
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Fristen
Im Regelfall 3 Monate.
Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Behörde, online über den Antragsassistenten oder über den einheitlichen Ansprechpartner erhältlich.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
13.04.2023
Zuständige Stelle
Zuständig sind die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden, in denen der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Herr Maik Wolpert
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03863 5454-310 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 012 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Frau Nancy Schmidt (Gewerbeamt)
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Spielhallen-Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
- Bewachungsgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Veranstaltung eines Wanderlagers melden
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
- Fischereiabgabe zahlen
- Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Informationspflichten für Erbringer von Dienstleistungen
- Gewerbe anmelden
- Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen
- Gewerbe ummelden
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Gewerbe abmelden
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Versteigerung: Fristverkürzung für die Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Versteigerung anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Schankerlaubnis beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
- Realgewerbeberechtigung beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Ambulanter Pflegedienst: Zulassung beantragen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Frau Christin Wellnitz (Gewerbeamt)
Position: Sachbearbeiter/-in Gewerbeangelegenheiten
Tel.: | 03863 5454-314 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Gewerbe ummelden
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Gewerbe anmelden
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen
- Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
- Realgewerbeberechtigung beantragen
- Bewachungsgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Versteigerung: Fristverkürzung für die Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Veranstaltung eines Wanderlagers melden
- Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Informationspflichten für Erbringer von Dienstleistungen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Schankerlaubnis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Spielhallen-Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Reisegewerbe: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Versteigerung anzeigen
Öffnungszeiten
Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.