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Schulaufsicht Durchführung

Volltext

Die oberste Schulbehörde übt die Fachaufsicht über die Schulämter und die Dienstaufsicht über die Schulräte aus. Außerdem obliegt ihr die Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier Staatliche Schulämter. Sie befinden sich in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin.

Die Schulämter sind für die Schulen in ihren jeweiligen Einzugsbereichen verantwortlich.

Aufgaben der Schulämter:

  • Fachaufsicht über Unterricht und Erziehung in den Schulen
  • Dienstaufsicht über die Lehrkräfte und das Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung
  • Rechtsaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger
  • Wahrnehmung der Genehmigungs- und Entscheidungsvorbehalte
  • Aufsicht über den schulpsychologischen Dienst
  • Fachaufsicht über die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schulentwicklungsplanung

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

13.03.2015

Zuständige Stelle

Oberste Schulbehörde und Schulämter