Online beantragen
Sperrmüll: zur Entsorgung abgeben
Handlungsgrundlage(n)
Die Satzungen finden Sie auf der Seite der Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim AöR.
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Jeder Haushalt und jeder Gewerbebetrieb, der an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, hat die Möglichkeit zweimal im Jahr kostenfrei eine Sperrmüllabholung für haushaltsübliche Mengen (bis maximal 5 m³) anzumelden.
Zum Sperrmüll gehören sperrige und bewegliche Gegenstände, die in Wohnung, Haus und Garten in haushaltsüblichen Mengen anfallen und
- wegen ihrer Größe oder Ihrer Sperrigkeit, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht in die zugelassenen Abfallsammelbehälter passen
- bzw. aufgrund Ihres Gewichtes oder Ihrer Materialbeschaffenheit nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden können.
- Einzelstücke dürfen nicht größer als 2 m x 1 m x 0,75 m sein oder mehr als 50 kg wiegen.
Im Rahmen der Sperrmüllsammlung erfolgt auch die Abholung von Haushalts- sowie Elektro- und Elektronikschrott.
Nicht zum Sperrmüll gehören unter anderem
- Abfälle jeglicher Art in Tüten, Säcke und Kartons verpackt
- Gegenstände, die aus Bau- und Umbaumaßnahmen anfallen: z.B. Steine , Ziegel, Holz, Holzgebälk, Bauabfälle, Türen und Türrahmen, Fenster und Fensterrahmen, Deckentäfelung, Styropor-Platten, Paneele, Laminat , Vinyl-Boden und Parkett, Dusch- u. Badewannen, Duschabtrennung, Wasch- u. WC-Becken, Dachrinnen, Zäune, Teichfolien u.-wannen, Tierställe, Gartenhäuschen, Tapeten, Abdeckfolien
- Hausmüll, schadstoffhaltige Abfälle, Alttextilien, Geschirr u. kompostierbare Abfälle
- Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks, Reifen, Heizkessel, Heizkörper, Öltanks, leere Ölbehälter
Weiterführende Informationen auf der Seite der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR.
Fachlich freigegeben am
20.12.2021
Voraussetzungen
Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Für die Leistung der Sperrmüllabfuhr werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:
- vorhandene Bringsysteme (Wertstoffhöfe) und
- Abfallgebühren.
Selbstanlieferung bzw. Annahmestellen finden Sie auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebes.
Fristen
Anmeldung der Sperrmüllabholung mittels Sperrmüllkarte (Abfallratgeber) oder über das Online-Formular . Die Abholung des Sperrmülls wird innerhalb von 3 Wochen nach Anmeldung realisiert. Der Abfuhrtermin wird ca. 1 Woche vor Abholung per Antwortkarte bzw. E-Mail mitgeteilt.
Sperrmüll, Haushaltsschrott, Elektro- und Elektronikschrott werden am gleichen Tag eingesammelt. Die Entsorgung erfolgt mit Sammelfahrzeugen. Die Abfälle sind zum mitgeteilten Abfuhrtag bis 6:00 Uhr, frühestens ab 18:00 Uhr am Vorabend des Abfuhrtages am Straßenrand der nächstgelegenen und mit einem Sammelfahrzeug befahrbaren öffentlichen Straße, getrennt voneinander bereitzustellen.
Bereitgestellte Gegenstände, die nicht im Rahmen der Sperrmüllsammlung eingesammelt wurden, sind umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Formulare
Die Bestellung der Sperrmüllabfuhr kann über die Sperrmüllkarte (Abfallratgeber) oder mit dem Online-Formular vorgenommen werden.
Zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim vertreten durch die Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR.