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Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
Volltext
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag an die zuständige Stelle
- Sofern der Markt nicht nach § 69 der Gewerbeordnung festgesetzt ist, werden eine Reisegewerbekarte und eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden erforderlich.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Der Standplatz auf einem Markt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Diese richten sich ggf. nach kommunalen Marktsatzungen bzw. den Bedingungen des Veranstalters.
Fristen
Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor der Durchführung des Marktes zu stellen.
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle, auch ein formloser Antrag ist möglich.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
05.11.2018
Zuständige Stelle
- Ämter
- amtsfreie Gemeinden
- kreisfreie Städte
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Frau Christin Wellnitz (Gewerbeamt)
Position: Sachbearbeiter/-in Gewerbeangelegenheiten
Tel.: | 03863 5454-314 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Anzeige einer Versteigerung Gewährung
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
- Beendigung der Stellvertretertätigkeit im Gaststättengewerbe anzeigen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Fristverkürzung für Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Gewerbe abmelden
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe anmelden
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
Frau Annemarie Thede (Bußgeld)
Tel.: | 03863 5454-316 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Frau Nancy Schmidt (Gewerbeamt)
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Fischereiabgabe zahlen
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Gewerbe abmelden
- Fristverkürzung für Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Zur Fischereischeinprüfung anmelden
- Gewerbe ummelden
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beantragen
- Anzeige einer Versteigerung Gewährung
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Gewerbe anmelden
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Beendigung der Stellvertretertätigkeit im Gaststättengewerbe anzeigen
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.