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Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
Volltext
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem Erlaubnisinhaber/ der Erlaubnisinhaberin für einen bestimmten Stellvertreter/ eine bestimmte Stellvertreterin erteilt und kann befristet werden.
Handlungsgrundlage(n)
- § 9 Gaststättengesetz (GastG)
- § 31 Gaststättengesetz (GastG)
- § 11 Gewerbeordnung (GewO) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
- Tarifstelle 206 der Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GewKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer für den/die Stellvertreter/in
- Kopie des Stellvertretungsvertrages
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Kostenrahmen für die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes durch einen Stellvertreter/ durch eine Stellvertreterin: 103,00 - 931,00 EUR
Fristen
Im Regelfall 3 Monate;
Formulare
Formulare sind bei der zuständigen Behörde erhältlich oder gegebenenfalls auch über das Internet.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
18.06.2015
Zuständige Stelle
In Mecklenburg-Vorpommern wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige kreisfreie Stadt oder große kreisangehörige Stadt bzw. Amtsverwaltung oder an die Verwaltung der amtsfreien Gemeinde.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Formulare
Amt Crivitz - 30.01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
03863 5454-345
(Terminvergabe Bürgerservice)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Frau Christin Wellnitz (Gewerbeamt)
Position: Sachbearbeiter/-in Gewerbeangelegenheiten
Tel.: | 03863 5454-314 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Versteigerung anzeigen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
- Beendigung der Stellvertretertätigkeit im Gaststättengewerbe anzeigen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Fristverkürzung für Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Gewerbe abmelden
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe anmelden
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
Frau Annemarie Thede (Bußgeld)
Tel.: | 03863 5454-316 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Frau Nancy Schmidt (Gewerbeamt)
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Fischereiabgabe zahlen
- Reisegewerbekarte - Änderung oder Ergänzung beantragen
- Gewerbe abmelden
- Fristverkürzung für Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Ausnahmegenehmigung für Parkerleichterungen für Menschen mit Schwerbehinderung oder vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
- Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Gewerbe ummelden
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Versteigerung anzeigen
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
- Gaststättenbetrieb: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers/ der Erlaubnisinhaberin anzeigen
- Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Die für den Gewerbebetrieb eines Pfandleihers benutzten Räume anzeigen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Gewerbe anmelden
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Reisegewerbe - Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
- Beendigung der Stellvertretertätigkeit im Gaststättengewerbe anzeigen
- Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9:00 – 12:00 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.