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Steueridentifikationsnummer Zuteilung

Volltext

Jeder Bürgerin und jedem Bürger in Deutschland wird automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt.
Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig zugeordnet werden.
Die Steueridentifikationsnummer ist eine „nichtsprechende Nummer“. Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.
Jedes neugeborene Kind sowie jede neue Bürgerin und jeder neue Bürger bekommt bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland oder für Ihr neugeborenes Kind noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben, können Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre persönlichen Daten mitteilen. Es wird sich dann mit der Meldebehörde in Verbindung setzen und Ihnen die Steueridentifikationsnummer zusenden. Wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht mehr finden, können Sie sie sich erneut mitteilen lassen.
Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Handlungsgrundlage(n)

§ 139a Abgabenordung (AO)

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie automatisch per Post an Ihre Meldeadresse.

  • Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
  • Falls Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer nicht auffinden können, dann finden Sie die Nummer in der Regel auch
    • im Einkommensteuerbescheid,
    • auf der Lohnsteuerbescheinigung oder
    • im Informationsschreiben des Finanzamtes.
  • Über das folgende Eingabeformular können Sie die Nummer auch erneut anfordern.
  • Sie erhalten die Nummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.

Bearbeitungsdauer

Rund 4 Wochen

Fristen

keine

Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

11.09.2018

Zuständige Stelle

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53221 Bonn

Telefon: 0228 406-0
Telefax: 0228 406-2661

Aus dem Ausland:
Telefon: +49 228 406-0
Telefax: +49 228 406-2661

E-Mail: poststelle@bzst.bund.de

Ansprechpunkt

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53221 Bonn


Telefon: 0228 406-1240
Fax: 0228 406-3200

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