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Steueridentifikationsnummer Zuteilung
Volltext
Jeder Bürgerin und jedem Bürger in Deutschland wird automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt.
Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig zugeordnet werden.
Die Steueridentifikationsnummer ist eine „nichtsprechende Nummer“. Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.
Jedes neugeborene Kind sowie jede neue Bürgerin und jeder neue Bürger bekommt bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland oder für Ihr neugeborenes Kind noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben, können Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre persönlichen Daten mitteilen. Es wird sich dann mit der Meldebehörde in Verbindung setzen und Ihnen die Steueridentifikationsnummer zusenden. Wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht mehr finden, können Sie sie sich erneut mitteilen lassen.
Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie automatisch per Post an Ihre Meldeadresse.
- Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
- Falls Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer nicht auffinden können, dann finden Sie die Nummer in der Regel auch
- im Einkommensteuerbescheid,
- auf der Lohnsteuerbescheinigung oder
- im Informationsschreiben des Finanzamtes.
- Über das folgende Eingabeformular können Sie die Nummer auch erneut anfordern.
- Sie erhalten die Nummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.
Bearbeitungsdauer
Rund 4 Wochen
Fristen
keine
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
- Fragen und Antworten des Bundeszentralamtes für Steuern zur steuerlichen Identifikationsnummer
- Die steuerliche Identifikationsnummer im Überblick
- Steuerliche Identifikationsnummer verlegt, verloren oder vergessen?
Hinweise (Besonderheiten)
Die steuerliche Identifikationsnummer erhalten Sie per Post an Ihre Meldeanschrift. Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen
Fachlich freigegeben am
11.09.2018
Zuständige Stelle
Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53221 Bonn
Telefon: 0228 406-0
Telefax: 0228 406-2661
Aus dem Ausland:
Telefon: +49 228 406-0
Telefax: +49 228 406-2661
E-Mail: poststelle@bzst.bund.de
Ansprechpunkt
Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53221 Bonn
Telefon: 0228 406-1240
Fax: 0228 406-3200
Servicezeiten:
Montag: 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 16:00 Uhr