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Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
Volltext
Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.
Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie
- wesentliche Teile der Waffe überlassen, um Verschönerungsarbeiten oder ähnliche Arbeiten ausführen zu lassen und diese dann nach Abschluss der Arbeiten zurückerhalten,
- Waffen und/oder Munition im Rahmen eines Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses überlassen,
- Waffen und/oder Munition vorübergehend zum Schießen auf einer Schießstätte überlassen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 34 Waffengesetz (WaffG)
- § 37a Satz 1 Waffengesetz (WaffG)
- § 37f Waffengesetz (WaffG)
- § 37g Waffengesetz (WaffG)
- § 37e Absatz 1 Waffengesetz (WaffG)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK)
- gegebenenfalls Europäischer Feuerwaffenpass
Voraussetzungen
Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).
Verfahrensablauf
Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Fristen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
25.10.2023
Zuständige Stelle
Waffenbehörde
Ansprechpunkt
Waffenbehörde
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3020
(Herr Wornien (FGL))
Ansprechpartner
Frau Juliane Klüß
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3024 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Lagergenehmigung für gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
Frau Andrea Boldt
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3025 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Lagergenehmigung für gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Schießerlaubnis beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
Herr Reiner Möller
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3041 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Zuständig für :
- Lagergenehmigung für gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Schießerlaubnis beantragen
- Waffenschein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr