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Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
Volltext
Der beabsichtigte Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2 ist der zuständigen Behörde mindestens 14 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen. Wenn jährlich wiederkehrend pyrotechnische Gegenstände verkauft werden, reicht die einmalige Anzeige aus.
Eine erneute Anzeige wird erforderlich, wenn sich gegenüber der Erstanzeige Veränderungen ergeben haben (z. B. Änderung der Anschrift, Änderungen bei den verantwortlichen Personen) oder der Verkauf eingestellt wird.
Für jede Verkaufseinrichtung muss eine ausreichende Anzahl verantwortlicher Personen bestellt werden, die als Aufsichtspersonen für den Verkauf und/oder die Aufbewahrung tätig werden. Diese Personen sind durch innerbetriebliche Organisation zu bestellen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen Angaben zur Leitung der Verkaufsstelle/Filiale sowie zur verantwortlichen Person machen.
Fristen
Die Anzeige muss zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit erstattet werden.
Formulare
Formulare erhalten Sie bei den zuständigen Ordnungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städten.
Hinweise (Besonderheiten)
Kleine Mengen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F1 und F2 dürfen genehmigungsfrei aufbewahrt werden. Wenn Sie Mengen darüber hinaus aufbewahren möchten, benötigen Sie eine Genehmigung gemäß § 17 Sprengstoffgesetz.
Wenn Sie die nach § 14 Sprengstoffgesetz erforderlicher Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstatten, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
01.08.2018
Zuständige Stelle
Landräte der Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3020
(Herr Wornien (FGL))
Ansprechpartner
Frau Juliane Klüß
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3024 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Lagergenehmigung für gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
Frau Andrea Boldt
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3025 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Schießerlaubnis beantragen
- Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Lagergenehmigung für gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
Herr Reiner Möller
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3041 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Zuständig für :
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung Ausstellung für nichtgewerblichen Umgang
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Schießerlaubnis beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Lagergenehmigung für gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Lagergenehmigung für nicht gewerbsmäßige Nutzung von explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr