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Ummeldung innerhalb der Gemeinde

Volltext

Ziehen Sie innerhalb Ihrer Gemeinde um, müssen Sie Ihrer Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.

Handlungsgrundlage(n)

Bundesmeldegesetz (BMG)

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen Unterlagen vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienmitglieder, wenn alle auf einem Meldeschein gemeldet werden
  • Kinderreisepass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen).

Lassen Sie Ihren Personalausweis am besten gleichzeitig mit der Ummeldung in Ihrer Gemeinde aktualisieren.

Bei der Anmeldung der neuen Wohnung müssen Sie bei der Meldebehörde eine Wohnungsgeberbestätigung oder ein Zuordnungsmerkmal vorlegen, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Verfahrensablauf

Für die Ummeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Dieser ist bei der Meldebehörde zu erhalten. Bei der Abgabe des Meldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Bei einigen Gemeinde steht Ihnen der Meldeschein auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.

In einigen Gemeinden können Sie einen Onlinedienst verwenden.

Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, sollen einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Fristen

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Hinweise (Besonderheiten)

Im Anschluss an die erfolgte Ummeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

04.11.2015

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.