Adresse
Verkehrszeichen - Entfernung
Volltext
Aufhebungen von Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) dienen der Verkehrsregelung. Sie werden verkehrsbehördlich angeordnet.
Handlungsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten der Beschaffung, Anbringung, Entfernung und Unterhaltung sowie des Betriebes der amtlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen trägt grundsätzlich der Träger der Straßenbaulast für diejenige Straße, in deren Verlauf sie angebracht werden.
Für die Autobahnen und davon abzweigende Kraftfahrstraßen ist dies das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, für die Bundes- und Landesstraßen sind dies die Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund. Die Landkreise und Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die Kreis- bzw. Gemeindestraßen auf ihrem Gebiet.
Weiterführende Informationen finden Sie in der StVO und hinsichtlich der Kostenregelung in § 5b Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
21.04.2017
Zuständige Stelle
Zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden. Unter welchen Voraussetzungen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angeordnet werden können, ist in § 45 StVO umfassend geregelt.
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Straßenverkehr
19288 Ludwigslust, Stadt
Garnisonsstraße 1
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3310
(Frau Sternberg (FGL))
Ansprechpartner
Frau Sandra Raeck
Position: SB Verkehrsorganisation
Tel.: | 03871 722-3317 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | B101 |
Zuständig für :
- Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen
- Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Verkehrszeichen - Entfernung
- Verkehrszeichen - Aufstellung
- Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot beantragen
- Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Herr Marcel Scherlipp
Position: SB Verkehrsorganisation
Tel.: | 03871 722-3316 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | B101 |
Zuständig für :
- Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot beantragen
- Verkehrszeichen - Entfernung
- Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen
- Verkehrszeichen - Aufstellung
- Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Herr Conrad Talg
Position: SB Verkehrsorganisation
Tel.: | 03871 722-3318 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | B102 (LWL) |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Marco Prieß
Position: SB Verkehrsorganisation
Tel.: | 03871 722-3312 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | B103 (LWL) |
Zuständig für :
- Verkehrszeichen - Aufstellung
- Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot beantragen
- Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen
- Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
- Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Verkehrszeichen - Entfernung
Frau Karin Scharfschwerdt
Position: SB Verkehrsorganisation
Tel.: | 03871 722-3313 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | B101 (LWL) |
Zuständig für :
- Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
- Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen
- Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot beantragen
- Verkehrszeichen - Aufstellung
- Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Verkehrszeichen - Entfernung
Herr Christian Schreiber
Position: SB Verkehrsorganisation
Tel.: | 03871 722-3315 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | B103 (LWL) |
Zuständig für :
- Verkehrszeichen - Aufstellung
- Verkehrszeichen - Entfernung
- Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
- Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen
- Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot beantragen
Herr Rene Malsy
Tel.: | 03871 722-3319 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | B102 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Herr Andre Meier
Position: SB Verkehrsorganisation
Tel.: | 03871 722-3314 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | B112 |
Zuständig für :
- Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht beantragen
- Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot beantragen
- Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
- Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
- Verkehrszeichen - Aufstellung
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Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr