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Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
Volltext
Für den gewerbsmäßigen oder selbstständigen Handel mit Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde.
Der Waffenhandel beinhaltet auch das
- das Verleihen,
- Versteigern,
- Vermieten,
- Verpfänden,
- Verwahren oder
- Befördern von Waffen und Munition.
Die Waffenhandelserlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.
Erhalten können die Erlaubnis
- natürliche Personen (Einzelfirma)
- juristischen Personen. Hierfür benötigen die verantwortliche Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer oder die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis.
Wenn der Waffenhandel durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Diese beantragen Sie ebenfalls bei der zuständigen Waffenbehörde. Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten diese Erlaubnis unter denselben Voraussetzungen.
Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, der Nachweis
- der Volljährigkeit,
- der Zuverlässigkeit,
- der persönlichen Eignung und
- der Fachkunde.
Ihre Erlaubnis verliert die Gültigkeit, wenn Sie die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach erteilter Erlaubnis begonnen haben oder Sie diese ein Jahr lang nicht ausgeübt haben. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Erforderliche Unterlagen
Bescheinigung über eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung Büchsenmacher-Handwerk oder Ausnahmegenehmigung
Nachweis der Fachkundeprüfung nach § 22 Abs.1 WaffG von der Industrie- und Handelskammer
Nachweis zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition
Grundriss der Räumlichkeiten
Lageplan der Räumlichkeiten
Ablehnung- oder Erlaubnisbescheid bei früherer Beantragung einer Erlaubnis zur Waffenherstellung
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Sie sind volljährig, besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die Fachkunde.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffengewerberechts M-V, in Kraft getreten am 01.02.2017.
So beträgt nach Tarifstelle 100.2 die Gebühr für die Waffenhandelserlaubnis 107 bis 3.000 Euro.
Verfahrensablauf
Die zuständige Waffenbehörde meldet den Prüfling zur Fachkundeprüfung nach § 22 Abs. 1 WaffG bei der IHK an. Nach bestandener Prüfung und dem Vorliegen aller weiteren, erforderlichen Voraussetzungen kann die Waffenhandelserlaubnis erteilt werden.
Bearbeitungsdauer
Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte eine Bearbeitungsdauer von 3 Monaten ausreichend sein.
Fristen
Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte eine Bearbeitungsdauer von 3 Monaten ausreichend sein.
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde Ihres Landkreises / Ihrer Kreisfreien Stadt oder im Internet.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) /
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
Fachlich freigegeben am
21.12.2023
Zuständige Stelle
Waffenbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Waffenbehörde des örtlich zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Ansprechpunkt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Waffenbehörde.
Ansprechpartner ist die Waffenbehörde des örtlich zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Unterstützende Institutionen
Es unterstützen die Waffenbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, die Industrie- und Handelskammern.
Bemerkungen
keine
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Ordnung
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-3020
(Herr Wornien (FGL))
Ansprechpartner
Frau Juliane Klüß
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3024 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die nicht gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den nichtgewerblichen Bereich beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
Frau Andrea Boldt
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3025 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 249 (PCH) |
Zuständig für :
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den nichtgewerblichen Bereich beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die nicht gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels anzeigen
- Schießerlaubnis beantragen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Waffenschein beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
Herr Reiner Möller
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3041 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 250 (PCH) |
Zuständig für :
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den nichtgewerblichen Bereich beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Erlaubnis für Betrieb beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Lagergenehmigung für die nicht gewerbsmäßige Nutzung beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels anzeigen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Schießerlaubnis beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Umgang und Verkehr anzeigen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
Frau Xenia Marusch
Position: Sachbearbeiter/-in Waffenbehörde
Tel.: | 03871 722-3045 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 247 (PCH) |
Zuständig für :
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffenhandel: Erlaubnis beantragen
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (private Kleinfeuerwerke) außerhalb des Jahreswechsels anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Waffenherstellung: Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr