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Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
Volltext
Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein (Sachkundedokument) erforderlich. Wer keine Sachkundeprüfung für den Erwerb eines Fischereischeines auf Lebenszeit abgelegt hat, kann jedoch einen zeitlich befristeten Fischereischein (Urlaubsfischereischein, Touristenfischereischein) für bis zu 28 Tage bei den örtlichen Ordnungsbehörden des Landes M-V und den angeschlossenen Ausgabestellen erwerben. Zum zeitlich befristeten Fischereischein wird eine Broschüre übergeben, die die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Fischerei, des Naturschutzes und Tierschutzes beinhaltet. Mit dem Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist zu erklären, dass die notwendigen Kenntnisse erworben werden. Der erteilte zeitlich befristete Fischereischein kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung verlängert werden.
Antragsformulare für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder auf www.lallf.de/ vorhanden. Mit dem Antrag erfolgt eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist (Antragsformular), bzw. in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes der oben genannten Vorschriften durchgeführt worden ist.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins
- Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahrs
- keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Prüfung des Antrages
- Zahlung der Gebühr
- Erteilung des Dokuments und Übergabe der Informationsbroschüre
Bearbeitungsdauer
- bei persönlichem Erscheinen: sofort
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines zeitlich befristeten Fischereischeines
- Formulare und Merkblätter in der Fischereiverwaltung
Hinweise (Besonderheiten)
Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die beim Fischereiberechtigten des Gewässers (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) erworben werden kann. Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die Obere Fischereibehörde (LALLF M-V). Angelerlaubnisse können für viele Gewässer in diversen Online-Shops erworben werden.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
15.05.2023
Zuständige Stelle
Örtliche Ordnungsbehörden
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)
Kosten
Verwaltungsgebühr (für zeitlich befristeten Fischereischein) : EUR 24,00
Verwaltungsgebühr (für Verlängerungsbescheinigung) : EUR 13,00
Formulare
30.01 Ordnung und Meldewesen
Adresse
19089 Crivitz, Stadt
Amtsstraße 5
Telefon:
03863 5454-0
(Zentrale)
Fax:
03863 5454-103
Ansprechpartner
Frau Nancy Schmidt
Gewerbeangelegenheiten, Fischereischeine
Tel.: | 03863 5454-315 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Reisegewerbekarte: Änderung oder Erweiterung der aufgeführten Tätigkeiten beantragen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Spielhallen-Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
- Bewachungsgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Veranstaltungen: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Veranstaltung eines Wanderlagers melden
- Spielhalle: Betriebserlaubnis beantragen
- Fischereiabgabe zahlen
- Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr: Erlaubnis beantragen
- Informationspflichten für Erbringer von Dienstleistungen
- Gewerbe anmelden
- Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen
- Gewerbe ummelden
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Gewerbe abmelden
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Versteigerung: Fristverkürzung für die Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Versteigerung anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Schankerlaubnis beantragen
- Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
- Realgewerbeberechtigung beantragen
- Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen: Erlaubnis beantragen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Ambulanter Pflegedienst: Zulassung beantragen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Veranstaltung von Messen, Ausstellungen oder Märkten: Festsetzung beantragen
Frau Christin Wellnitz
Position: Sachbearbeiterin
Gewerbeangelegenheiten, Parkausweise
Tel.: | 03863 5454-314 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 007 |
Zuständig für :
- Veranstaltungen: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Versteigerung: Fristverkürzung für die Anzeige einer Versteigerung beantragen
- Spielhallen-Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Gaststättengewerbe: Beendigung der Stellvertretungstätigkeit anzeigen
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen
- Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Veranstaltung von Messen, Ausstellungen oder Märkten: Festsetzung beantragen
- Gaststättengewerbe: Vorläufige Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Veranstaltung eines Wanderlagers melden
- Gewerbe ummelden
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Informationspflichten für Erbringer von Dienstleistungen
- Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen
- Reisegewerbe: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Gewerberegisterauszug
- Gewerbe anmelden
- Reisegewerbekarte: Änderung oder Erweiterung der aufgeführten Tätigkeiten beantragen
- Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Gewerbe abmelden
- Spielhalle: Betriebserlaubnis beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Schankerlaubnis beantragen
- Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen: Erlaubnis beantragen
- Bewachungsgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen
- Realgewerbeberechtigung beantragen
- Versteigerung anzeigen
- Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
- Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr: Erlaubnis beantragen
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
Herr Maik Wolpert
Position: Sachgebietsleiter
Tel.: | 03863 5454-310 |
Fax: | 03863 5454-103 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 012 |
Zuständig für :
alle Leistungen dieser Verwaltungsstelle
Öffnungszeiten
Montag 9 - 12 Uhr
Dienstag 9 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr
Freitag 9 - 12 Uhr
Hinweis:
Am 1. Samstag des Monats ist der Bürgerservice von 9 – 12 Uhr nur mit vorher vereinbartem Termin geöffnet. Es kann auf Grund von Feiertagen zu Abweichungen kommen.
Beachten Sie die Informationen auf www.amt-crivitz.de. Dort werden kurzfristige Änderungen der Sprechzeiten bekannt gegeben.