Überschwemmungen durch unzulässige Niederschlagswasserableitung
Immer wieder kommt es zu Überflutungen der Straßen und Wege in den Gemeinden. Die Regenwassersysteme wurden bei der Herstellung so dimensioniert, dass anfallendes Regenwasser von den öffentlichen Flächen aufgenommen werden kann. Vermehrt fällt auf, dass Niederschlagswasser von privaten Grundstücken unzulässigerweise auf die öffentlichen Straßen geleitet wird. Dies hat zur Folge, dass die bestehenden Entwässerungsleitungen zusätzlich be- und damit überlastet werden und zwangsläufig Überschwemmungen entstehen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Einleiten von Abwässern oder Oberflächenwasser in oder auf öffentliche Straßen nach § 49 Absatz 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg – Vorpommern (StrWG – MV) unzulässig ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Im Namen der Gemeinden fordern wir Sie auf, Ihre private Regenentwässerung entsprechend zu prüfen und bei Erfordernis zeitnah Abhilfe zu schaffen.