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Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Jagdgenossenschaft Demen

25.07.24

Die nächste Versammlung der Jagdgenossenschaft Demen findet am Freitag, den 06. September 2024 um 18:00 Uhr im Gemeindehaus Demen in 19089 Demen, Fritz-Reuter-Straße 18 statt.

Hierzu lade ich als Gemeindevorstand auf Grundlage des § 9 Abs. 2 Satz 3 BjagdG i. V. m. § 8 Abs. 7 LJagdG M-V alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft ein.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der Sitzung durch den Gemeindevorstand
  2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
  3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Fläche
  4. Wahl des Vorstandes (Jagdvorsteher, Stellv. Jagdvorsteher und Kassenverwalter)
  5. Übergabe der Versammlungsleitung an den neuen Jagdvorsteher
  6. Bestimmung von zwei Kassenprüfern
  7. Sonstiges
  8. Schlusswort des Jagdvorstehers

Die Versammlung ist nichtöffentlich.

Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich ggf. durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Miteigentümer eines Grundstückes können ihr Stimmrecht nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenossenschaft kann sein Stimmrecht durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied der Jagdgenossenschaft, seinen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner oder Verwandten 1. Grades übertragen. Eine juristische Person als Jagdgenosse wird durch ihre vertretungsberechtigten Organe bzw. den Geschäftsführer vertreten oder kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Mehrfachvertretungen sind in diesem Fall ausgeschlossen. Die Vertretungsvollmacht darf nicht älter als 2 Jahre sein. Änderungen in den Eigentumsverhältnissen sind durch Vorlage von Grundbuchauszügen, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheinen zu belegen.

Mit freundlichen Grüßen

René Witkowski
1. Stellvertretender Amtsvorsteher
im übertragenen Wirkungskreis